Das Wappen der Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen
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Als besonderes Wahrzeichen der heutigen Gemeinde werden die beiden nebeneinander stehenden Windmühlen betrachtet, die beide Ortsteile optisch miteinander verbinden. Diese Doppelstellung ist im deutschen Flachland an der Ostseeküste einmalig. Die erste Windmühle in Elmenhorst wurde bereits im Jahr 1767 errichtet. Auch damals schon scheint es Anlaufschwierigkeiten bei neuen Dingen gegeben zu haben, denn 1768 sahen sich die Elmenhorster Bauern zu einer Beschwerde gegen den dortigen Müller wegen verunreinigten Mehls veranlaßt.
Die Lichtenhäger Mühle kam in den Jahren 1836-1838 dazu.
Da in der Landschaft des unteren Warnowtals die Zwillingsmühlen typische Sachzeugen der Wirtschafts-, Sozial-. und Baugeschichte darstellen, betrachtet die Gemeinde diese als technische Denkmale in der Denkmalliste erfaßten Mühlen als bewahrenswertes Erbe der menschlichen Kultur und ihrer eigenen Kulturgeschichte.
Aus diesem Grunde wählte sie die symbolisierten Zwillingsmühlen zu ihrem Wappenbild. Das am 17. September 1993 genehmigte Wappen zeigt "in gespaltenem Schild vorn in Gold und hinten in Blau je eine Front einer Galerieholländerwindmühle in verwechselten Farben". In diesem Wappen kommt die in der Heraldik besonders beliebte und für sie typische Art der Farbgebung zur Anwendung: die der verwechselten Farben. Sie wurde in diesem Gemeindewappen erstmalig in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen.
Sie kommt bei Schildteilungen in Betracht, wenn die Farben der durch solche Teilungen entstandenen Felder sich in umgekehrter Weise bei den innerhalb dieser Felder befindlichen Bildern (in unserem Falle den Mühlen) wiederholen. Auf diese Art gelang es, trotz Schildteilung und der Verwendung von zwei Bildern mit lediglich zwei Farben auszukommen, was der Forderung der Heraldik nach Einfachheit und Erkennbarkeit entspricht.
Karl-Heinz Steinbruch
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